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KlimaGuide

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7 Einträge

Info-Beitrag

…In aller Kürze der CBAM soll den europäischen Emissionshandel ergänzen "Carbon Leakage" verhindern ab 1. Oktober 2023 in Kraft Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll das EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) ergänzen und sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden. So soll „Carbon Leakage“ verhindert werden, das durch das höhere klimapolitische Ambitionsniveau der EU im globalen Vergleich entsteht. Das 2005 eingeführte EU-ETS funktioniert nach dem sogenannten „Cap & Trade“-Prinzip. Dabei wird durch eine Obergrenze (Cap) festgelegt, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Dementsprechend vergeben die Mitgliedstaaten eine bestimmte Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagen aus, teils über Versteigerungen und teils kostenlos. Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen, der einen Anreiz zur Emissionsreduzierung setzen soll. Seit 2013 bezieht das ETS neben Kohlenstoffdioxid auch Lachgas und perfluorierte Kohlenwasserstoffe ein. Dies soll auch für die CBAM-Zertifikate angewendet werden. Um zu vermeiden, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit niedrigeren Umwelt- und Klimastandards verlagern oder auch EU-Produkte durch emissionsintensivere Importe ersetzen (Carbon Leakage), wurden bisher für besonders emissionsintensive Unternehmen Zertifikate im Rahmen der freien Zuteilung kostenlos ausgegeben. Durch CBAM sollen nun Importe in Höhe der verursachten Emissionen besteuert werden, sodass die Zertifikate aus der freien Zuteilung im EU ETS sukzessive entfallen können. Der CBAM berücksichtig sowohl die Treibhausemissionen, die unmittelbar bei der Erzeugung von Produkten entstehen, als auch indirekte Emissionen, die durch die Herstellung von Vorprodukten oder den zur Produktion benötigten Strom entstehen. Zunächst soll er nur auf die folgenden Güter angewendet werden, die ein hohes Potenzial für Carbon Leakage bergen: Aluminium, Eisen, Stahl, Düngemittel, Strom, Wasserstoff und Zement. Zusammen decken diese knapp die Hälfte der vom EU-ETS umfassten Sektoren ab. Perspektivisch ist mit einer Ausweitung der betroffenen Produkte zu rechnen. Von CBAM erfasste Produkte (HS-Codes): Aluminium: 7601, 7603-7608, 76090000, 7610, 76110000, 7612, 76130000, 7614, 7616 Eisen und Stahl: 7301, 7302, 730300, 7304-7311, 7318, 7326 Düngemittel: 28080000, 2814, 28342100, 3102, 3105 Strom: 27160000 Zement: 25231000, 25070080, 25232100, 25232900, 25233000, 25239000 Wasserstoff: 280410000 Für den Import der oben genannten Güter müssen nach einer Übergangsphase Emissions-Zertifikate gekauft werden, die äquivalent zum Preis der ETS-Zertifikate sind, welche für die Produktion innerhalb der EU hätten erworben werden müssen. Wurde für ein Produkt aus einem Drittland nachweislich bereits einen CO2-Preis entrichtet, können die Kosten teilweise bis vollständig auf das CBAM-Zertifikat angerechnet werden. Damit soll eine Doppelbelastung vermieden und Länder weltweit motiviert werden, eigene Steuern und Abgaben auf Emissionen einzuführen, die sie selbst vereinnahmen können. Die Einfuhrkontrolle der von CBAM betroffenen Güter obliegt den jeweiligen nationalen Zollbehörden. Die Berechnung der Abgabe muss allerdings vom Importeur vorgenommen werden, der sicherstellen muss, fortlaufend die richtige Menge an CBAM-Zertifikaten einzukaufen und dabei jederzeit wenigstens 80 % der eingeführten Waren abdecken zu können. Die Berechnung der spezifischen grauen Emissionen unterscheidet sich hierbei je nachdem, ob es sich um Waren mit oder ohne Vormaterialien mit grauen Emissionen handelt. Sollte es einem Importeur nicht möglich sein, die entsprechenden Daten vom Hersteller zu bekommen, kann er auf von der EU-Kommission festgelegte Benchmark-Werte für die jeweiligen Ursprungsländer bzw. -ländergruppen zurückgreifen. Die Zertifikate sollen über eine zentrale Plattform erworben werden können, wobei sich der Preis aus dem jeweils aktuellen durchschnittlichen Wochenauktionswert der ETSZertifikate errechnen soll. Im Gegensatz zu den ETS-Zertifikaten soll die Menge der zur Verfügung stehenden CBAM-Zertifikate nicht begrenzt werden. Importeure müssen dabei jährlich zum 31. Mai die Gesamtemissionen der im Vorjahreszeitraum importierten Güter, die unter den CBAM fallen, angeben, und die entsprechende Anzahl an Zertifikaten abgeben. Danach haben sie bis zum 30. Juni Zeit, übriggebliebene Zertifikate zum ursprünglichen Einkaufspreis an die Plattform zurückzugeben. Sie bekommen dabei maximal ein Drittel der ursprünglich gekauften und nicht verwendeten Zertifikate erstattet. Alle darüber hinaus übriggebliebenen Zertifikate erlöschen nach diesem Stichtag ersatzlos. Für das folgende Jahr müssen dann neue Zertifikate erworben werden. Generell fallen alle Importe aus Drittländern der betreffenden Sektoren unter die CBAM-Regelung. Ausgenommen sind Drittstaaten, die sich am ETS beteiligen oder ein ähnliches Emissionshandelssystem haben. Aktuell sind das Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sowie die Territorien Büsingen, Helgoland, Livigno, Ceuta und Melilla. Bei der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfs handelt es sich um den Kompromiss, der nach den Trilog- Verhandlungen im Dezember 2022 erzielt wurde. Im April soll der Entwurf vom EU Parlament und im Mai bzw. Juni 2023 vom Rat final beschlossen werden. Gemäß diesem Zeitplan soll CBAM zum 1. Oktober 2023 in Kraft treten. Die Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder tritt am 01.01.2025 in Kraft. In der Übergangsphase bis Ende 2025 müssten die Emissionen der importierten Güter aus den betroffenen Sektoren lediglich erfasst werden. Ab dem Jahr 2026 müssen Zertifikate kostenpflichtig erworben werden. Ab diesem Zeitpunkt sollen dann auch die freien Zuteilungen sukzessive reduziert und proportional durch CBAM-Zertifikate ausgeglichen werden, bis sie Ende des Jahres 2034 vollständig wegfallen:…

Leitfaden

In diesem Leitfaden für KMU werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Klimawandel der hessischen IHKs in Hanau und Fulda zusammengefasst und Handlungsempfehlungen für Unternehmen gegeben.

Info-Beitrag

…Das Energiebuch für Handwerksbetriebe ist eines der Kern-Instrumente der Effizienzberatung im Handwerk. Als Ordner konzipiert ermöglicht es das Sammeln und planvolle Erfassen der wichtigsten betrieblichen Daten rund um das Thema Energie in aufeinander abgestimmten Registern und unter Nutzung spezieller Aufnahmebögen. Dabei ermöglicht es außerdem grundlegende Auswertungen und schafft so eine wichtige Entscheidungsbasis für zukünftiges Handeln. Das auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) abgestimmte "Energiebuch E-Tool" wurde zunächst als analoger Registerordner entwickelt und macht nun mittels der browserbasierten "E-Tool"-Plattform den Schritt in die digitale Welt. Über die reine Sammlung der betrieblichen Energiedaten hinaus, erlaubt das E-Tool individuelle Auswertungen zu energieträgerbezogenen Verbräuchen und CO2-Emissionen sowie die Darstellung von Kennzahlen zur Einordnung - alle diese Informationen können über Jahre hinweg übersichtlich verfolgt werden. Das Tool ermöglicht zudem eine konsequent einfache Datenerfassung über einen Schritt für Schritt-Modus und stellt den Nutzern verschiedene "Zusatzmodule" für die praktische Alltagsarbeit zur Verfügung (z.B. PV-Rechner, Strom- und Energiesteuer-Rückvergütung, Betriebsentwicklungsplan, CO2-Bepreisung etc.). Die Energiekosten eines Handwerkbetriebes können –  je nach Gewerk – einen substanziellen Anteil an dessen Gesamtkosten ausmachen. Die im Unternehmen benötigte Energie effizienter zu nutzen bedeutet daher nicht nur einen Mehrwert für Umwelt- und Klimaschutz, es bedeutet praktisch immer auch die Einsparung von Kosten!  Als Betriebsinhaber hat man allerdings – neben dem aktuellen Tagesgeschäft – häufig nicht die Zeit, sich mit dieser Thematik im Detail zu beschäftigen und die vorhandenen Einsparpotenziale zu identifizieren oder gar auszuschöpfen; nicht selten fehlen auch die notwendigen Anhaltspunkte, wie hier am geschicktesten vorgegangen werden kann Um Handwerksbetrieben auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz eine adäquate Unterstützung bieten zu können, wurde das bundesweit einheitliche Energiebuch entwickelt. Auf freiwilliger Basis können hier die wichtigen betrieblichen Energiedaten planvoll erfasst und zentral gesammelt werden. Damit stehen alle energetisch relevanten Daten zukünftig „mit einem Griff“ zur Verfügung, und können jederzeit unkompliziert als Entscheidungsbasis für künftiges Handeln genutzt werden. Entwickelt wurde das Energiebuch von sieben Umweltzentren des Handwerks aus ganz Deutschland im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz. Der Entwicklungsprozess fußt auf der jahrelangen Beratungserfahrung der Umweltzentren des Handwerks und wurde unterstützt vom Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) sowie dem Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK). Das Energiebuch liefert außerdem die Datengrundlage für weitere Energieeffizienz-Initiativen bzw. gesetzliche Vorschriften. Für die im Rahmen der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) gegründeten Handwerks-Netzwerke wird das Energiebuch z.B. auch als das vorgeschriebene Netzwerkarbeitsbuch verwendet. Hierzu wurde ein eigenes Netzwerk-Register geschaffen. Als digitales Format zum Energiebuch steht seit 2021 auch das E-Tool Webportal zur Verfügung.…

Info-Beitrag

Regionale Kompetenzstellen Ressourceneffizienz

Info-Beitrag

Der Bundestag das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in einer vom federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung beschlossen.

Leitfaden

Zusammenfassung dieser Einführung zum Management physischer Klimarisiken für Unternehmen, veröffentlicht vom Umweltbundesamt (UBA).

Leitfaden

Zusammenfassung von Maßnahmen der grünen und blauen Infrastruktur, veröffentlicht vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU).