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Förderlotse

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Förderanträge bei KfW und BAFA können nur noch nach den neuen Regelungen gestellt werden.

Auf einen Blick

Themenkategorie
Energieeffizienz
Bundesland
Bundesweit
  • Heizung
  • Dämmung
  • Raumlufttechnik

Beschreibung

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Förderanträge bei KfW und BAFA können seitdem nur noch nach den neuen Regelungen gestellt werden. Bereits bewilligte Förderungen bleiben bestehen. Zu den wichtigsten Änderungen zählen: • neue Sperrfrist zwischen Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Effizienzhaus-/Effizienzgebäudeförderung (BEG WG/NWG) • geänderte Förderhöchstbeträge bei der Heizungsförderung • neue Einkommensstaffelung und Familienzuschläge • Einführung eines geplanten Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung • Anpassungen bei der Effizienzhaus- und Effizienzgebäudeförderung Unternehmen, die Sanierungen, Heizungsmodernisierungen oder Effizienzmaßnahmen planen, sollten die neuen Rahmenbedingungen frühzeitig prüfen.

Die Förderung

Neuerungen

Das BMWE hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) weiter reformiert.
Die BEG bleibt in ihrer Grundstruktur bestehen, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) behalten ihre Zuständigkeiten. Die KfW ist für die Heizungsförderung, das BAFA für die Förderung von weiteren Effizienzmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle) zuständig. Für den Teilbereich Einzelmaßnahmen BEG EM (Heizung und Effizienzmaßnahmen) bleibt es bei einer anteiligen Zuschussförderung. Der Ergänzungskredit bleibt bestehen.

Aktuelles

Ab dem 21.07.2026 müssen neue TPB-IDs generiert werden, um einen Förderantrag nach den neuen Förderkonditionen stellen zu können. Informationen zur Antragstellung finden Sie hier. Informationen zu Anträgen bis einschließlich 20.07.2026 finden Sie unter: „Für Anträge bis 20.07.2026“.

Kurzübersicht zu den neuen Förderbedingungen

  • Erweiterung der Antragsberechtigung
  • Anpassung der Höchstgrenzen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Anpassung der Fördersätze der Boni
  • Neuer Familienzuschlag beim Einkommensbonus
  • Neue Bedingungen für den iSFP-Bonus
  • Ab 2027 neuer Bonus für Worst-Performing-Buildings (besonders energieineffiziente Gebäude) und neuer Bonus für Wärmepumpen, die in der Union produziert werden (Wertschöpfungsbonus)
  • Keine Förderung mehr für energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme bei NWG 

Zur BEG Förderung

Hinweis zu aktuellen Förderprogrammen

Bund und Länder stellen vielfältige Förderprogramme zur Verfügung. Die für Unternehmen wichtigsten Förderprogramme haben wir in der Kategorie "Förderlotse" zusammengestellt und mit den weiteren Inhalten des KlimaGuide verknüpft. Für einen umfassenden Überblick empfehlen wir die Förderdatenbank des BMWK.

Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert. Da die Programme regelmäßg überarbeitet werden, können wir für Aktualität und Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Empfehlen Sie uns gerne weitere Förderprogramme zur Aufnahme in den Förderlotsen (netzwerk-klimasschutz(at)dihk.de). 

Quellenangabe

Datum

Zuletzt geändert am 12. August 2026

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