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Verabschiedung der EU-Batterieverordnung

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Der EU-Ministerrat hat am 10. Juli 2023 die neue EU-Batterieverordnung entsprechend den Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments verabschiedet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene abgeschlossen und die Verordnung kann voraussichtlich noch im Juli in Kraft treten. Einige Bestimmungen werden jedoch Übergangsfristen unterliegen:

  • Mit der direkt anwendbaren Verordnung wird nun der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge und wiederaufladbaren Industriebatterien angegeben werden.
  • Anschließend wird die EU Leistungsklassen und Grenzwerte für diese Batterien einführen.
  • Darüber hinaus muss ab 2031 bei der Herstellung neuer Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien eine Mindestmenge an recyceltem Blei, Kobalt, Lithium und Nickel verwendet werden.
  • Die Verordnung schreibt außerdem Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien, Batterien für leichte Transportmittel (LV-Batterien, z.B. in E-Bikes) und Allzweck-Gerätebatterien vor.
  • Eine besondere Neuerung ist der digitale Batteriepass: Zum ersten Mal werden damit zentrale Produktinformationen über den gesamten Lebenszyklus von Traktions- und Industriebatterien an einer Stelle gesammelt und digital zur Verfügung gestellt.
  • Die Batterieverordnung definiert auch somit zum ersten Mal ökologische und soziale Sorgfaltspflichten für vier wichtige Batterierohstoffe (Lithium, Kobalt, Nickel, Graphit). Unternehmen, die Batterien erstmals in den europäischen Markt importieren, müssen somit sicherstellen, dass in der gesamten Lieferkette der für Batterien verwendeten Rohstoffe hohe ökologische und soziale Standards eingehalten werden.
  • Auch die Austauschbarkeit von Geräte- und LV-Batterien wird geregelt.
  • Schließlich werden auch die Bestimmungen zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien überarbeitet. Insbesondere werden Ziele für die Sammlung und das Recycling festgelegt.