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Klimaziele und -strategien

Klimaschutzverträge gehen in die erste Runde

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gestern offiziell das erste Gebotsverfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge eingeleitet. Dieses Programm zielt darauf ab, Unternehmen in energieintensiven Industriezweigen zu unterstützen, die im Sommer 2023 erfolgreich am vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben. Innerhalb der nächsten vier Monate haben diese Unternehmen die Möglichkeit, sich um eine Förderung für ihre Transformationsprojekte zu bewerben, welche über einen Zeitraum von 15 Jahren läuft. Das Gesamtvolumen der Fördermittel beläuft sich auf vier Milliarden Euro.

Deutschland hat als erster EU-Mitgliedstaat ein solches Förderprogramm durch Klimaschutzverträge einführt. Vor diesem Schritt hatte das innovative Förderinstrument bereits das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren durch die Europäische Kommission erfolgreich durchlaufen. Die Hauptziele der Klimaschutzverträge bestehen darin, moderne und klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industriezweigen zu fördern, wie beispielsweise in der Papier-, Glas-, Stahl- und Chemieindustrie. In Fällen, in denen klimafreundliche Produktionsverfahren noch nicht wettbewerbsfähig sind, gleichen die Klimaschutzverträge die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren über einen Zeitraum von 15 Jahren aus. Dies trägt unmittelbar zur Vermeidung erheblicher Mengen an Treibhausgasemissionen bei. Über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 sollen insgesamt Emissionen in Höhe von etwa 350 Millionen Tonnen CO₂ vermieden werden. Dies entspricht THG-Reduktionen von bis zu 20 Megatonnen pro Jahr, was über einem Drittel des Sektorziels für die Industrie im Jahr 2030 entspricht.

Ein weiteres wichtiges Ziel der Klimaschutzverträge besteht darin, die Markttransformation anzustoßen. Sie sollen Anreize setzen, um neue Technologien und erforderliche Infrastrukturen bereits in Deutschland zu entwickeln und zu errichten, wie beispielsweise Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff. Darüber hinaus sollen Fachkenntnisse im Bereich der Finanzierung, des Baus und des Betriebs klimafreundlicher Anlagen sowie Märkte für entsprechende Endprodukte (grüne Leitmärkte) entwickelt werden. Auf diese Weise tragen die Klimaschutzverträge zur Stärkung des Industrie- und Innovationsstandorts Deutschlands bei.

Die Gebote können über das Förderportal des Bundes easy-Online eingereicht werden. Unternehmen können sich mit konkreten Einzelfragen an fragen@klimaschutzvertraege.info wenden.