GEG: Was kommt auf Wohngebäude zu?
Auf einen Blick
Energieeffizienz
Bundesweit
Beschreibung
In unserer Webinarreihe #machen.sparen.profitieren am 20. Februar 2024 hat Dr. Jörg Lippert vom BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. die neuen Anforderungen aus dem noviellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Wohngebäude dargestellt.
Ein Beitrag für machen.sparen.profitieren!, eine Webinarserie in Zusammenarbeit von Deutscher Industrie- und Handelskammer und Unternehmensnetzwerk Klimaschutz.
Der Vortrag deckte eine breite Palette von Themen ab, darunter die historische Entwicklung und Integration des GEG, das erstmals 2020 in Kraft trat. Damals erfolgte die Zusammenführung der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinspargesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).
Ein zentraler Punkt der Vorstellung war die 2024 in Kraft getretene GEG-Novelle, die eine signifikante Verschärfung der Vorschriften zur Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten und Bestandsgebäuden beinhaltet. Besonders hervorgehoben wurden die Anforderungen an Heizungsanlagen, die ab dem 1. Januar 2024 zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, und die Beratungspflicht vor dem Einbau von Heizungsanlagen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und die Unwirtschaftlichkeit aufgrund steigender Preise hinweist.
Die Novellierung des GEG betont auch die Notwendigkeit der kommunalen Wärmeplanung und setzt Übergangsfristen bis 2026 oder 2028 für Kommunen unter 100.000 Einwohnern fest, abhängig von der Erstellung kommunaler Wärmepläne. Darüber hinaus wurden mietrechtliche Bestimmungen und Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in der Heizkostenverordnung und in der Betriebskostenverordnung angesprochen, die eine Anpassung der Indexmieten und eine Neuregelung der Modernisierungsumlage beinhalten.
Die Präsentation schloss mit einem Hinweis auf die Wichtigkeit der Einhaltung der neuen GEG-Vorschriften, um Bußgelder zu vermeiden, und betonte die Rolle von Beratung und fachkundiger Prüfung in diesem Prozess. Die vorgestellten Inhalte spiegeln die umfassenden Bemühungen wider, den Energieverbrauch in Wohngebäuden zu reduzieren und den Übergang zu einer nachhaltigeren Energieversorgung zu fördern.
Die Präsentation zum Vortrag finden Sie hier (für registrierte Nutzer:innen der UNK-Plattform).
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Quellenangabe
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Datum
Zuletzt geändert am 06. September 2024Verwandte Artikel
Beitrag von Jonas Dickel, Akademischer Mitarbeiter der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Mosbach (29.8.2024).
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