VSME-Standard: Nachhaltigkeitsberichterstattung in KMU
Auf einen Blick
Klimaziele und -strategien
Bau / Dienstleistungen / Energie, Wasser, Abfall / Handel / Handwerk / Industrie / Land- und Forstwirtschaft
0-9 / 10-19 / 20-249
Bundesweit
Beschreibung
Die CSRD verpflichtet rund 15.000 große Unternehmen in Deutschland zur Berichterstattung über festgelegte Nachhaltigkeitsaspekte. Diese Berichtspflicht gilt für große Kapitalgesellschaften sowie für kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen, wobei die Einführung gestaffelt erfolgt. Da die Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette erfassen müssen, sind auch kleine und mittleren Unternehmen (KMU), die selbst nicht berichtspflichtig sind, möglicherweise verpflichtet, diese Informationen an Geschäftspartner weiterzugeben. Um diesen Unternehmen den Aufwand zu erleichtern, hat die EFRAG einen freiwilligen Standard entwickelt: den "Voluntary ESRS for non-listed small- and medium-sized enterprises" (VSME Standard). Dieser wurde im Januar 2024 als Entwurf veröffentlicht und zur öffentlichen Konsultation gestellt. Der Standard soll KMU den Einstieg ins Nachhaltigkeitsmanagement erleichtern, um ihre Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und den Zugang zu Finanzierungen zu verbessern. Da der VSME Standard keine gesetzliche Pflicht darstellt, hängt sein Erfolg maßgeblich von der Akzeptanz im Markt ab – sowohl von den Berichterstellern als auch von den Nutzern. Der Vortrag stellt den aktuellen Entwurf des VSME-Standards dar, geht auf die Ergebnisse der Pilotierung in deutschen KMU (durchgeführt von der DIHK, DRSC und DHBW Mosbach) ein und stellt die aktuellsten Entwicklungen dar.
Aufbau
Der Entwurf des VSME Standards ist modular aufgebaut und besteht aus drei Modulen:
1. Basic-Modul: Umfasst zwölf Berichtsanforderungen, darunter allgemeine Angaben zur Förderung nachhaltiger Wirtschaftsweisen sowie Kennzahlen zu Umwelt-, Sozialthemen und Geschäftspraktiken.
2. Policies, Actions und Targets Modul (PAT-Modul): Definiert fünf Berichtsanforderungen zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen, sofern diese bereits existieren. Eine Wesentlichkeitsanalyse ist notwendig, um relevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren.
3. Business-Partner-Modul (BP-Modul): Beinhaltet elf Berichtsanforderungen, die häufig von Investoren, Kunden, Lieferanten oder Banken nachgefragt werden. Auch hier ist eine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich, um relevante Datenpunkte zu bestimmen.
Aktueller Stand (09/2024)
Der Entwurf des VSME Standards ist bisher nur in englischer Sprache verfügbar. Eine informelle deutsche Übersetzung der Anforderungen wurde von einer Projektgruppe, bestehend aus der Deutschen Industrie- und Handelskammer, dem Deutschen Rechnungslegungsstandards Committee e.V. und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, bereitgestellt (https://www.josucon.de/vmse-ed-uebersetzung-datenpunkte/).
Die Rückmeldungen zum VSME Standardentwurf werden derzeit ausgewertet, um Ende 2024 eine finale Version an die EU-Kommission übergeben zu können. Es wird erwartet, dass der modulare Aufbau auch im finalen Standard beibehalten wird. Ein wesentlicher Diskussionspunkt bleibt die Wesentlichkeitsanalyse.
Jonas Dickel
Jonas Dickel ist Akademischer Mitarbeiter an der DHBW Mosbach, Campus Bad Mergentheim, externer Doktorand am Lehrstuhl für ABWL, Unternehmensrechnung und Controlling der Universität Bremen mit Forschungsschwerpunkt Nachhaltigkeitsberichterstattung in kleinen und mittelgroßen Unternehmen
Präsentation
Die Präsentationen zum Webinar finden Sie hier (für registrierte Nutzer:innen der UNK-Plattform).
Aufzeichnung
Die Aufzeichnung des Webinars steht Ihnen hier zur Verfügung.
Quellenangabe
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