Elektronikschrittentsorgung in Europa 2023
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Beschreibung
Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU regelt den Vertrieb sowie die Rücknahme und die sachgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten innerhalb des europäischen Währungsraums. Sie trat am 13. August 2012 in Kraft. Die WEEE-Richtlinie enthält eine Vielzahl von neuen Regelungen: abgestufter Anwendungsbereich, neue Ausnahmen, neue Hersteller-Definition, Beauftragung eines Bevollmächtigten und verpflichtende
Handelsrücknahme – nur um die wichtigsten Neuregelungen zu nennen. Die Regelungen über die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten unterscheiden sich von Staat zu Staat. Auf Grundlage einer Umfrage in den Auslandhandelskammern der EU- und der Anrainerstaaten in diesem Jahr, hat die DIHK die Publikation „Elektroschrottentsorgung in Europa“ aus dem Jahr 2016 mit dieser überarbeiteten Ausgabe aktualisiert und eine einführende Gesamtübersicht über die verschiedenen nationalen Regelungen erstellt.
Darüber hinaus helfen die lokalen Auslandshandelskammern in Europa die ratsuchenden Unternehmen durch weitergehende Informationen und Unterstützung. Da sich auch die Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten immer wieder ändern, kann die DIHK leider keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen.
Quellenangabe
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