EEW Modul 4 Optimierung von Anlagen und Prozessen
Auf einen Blick
Energieeffizienz
Bundesweit
Beschreibung
Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft umfassen.
Die Förderung
Förderfähig über die Modul-4-Prämienförderung sind:
- Weitestgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Energie- und/ oder Ressourcen-bezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen (Prozess-/ Verfahrensumstellungen, Nutzung von Prozessabwärme u.v.m)
- Erfordert die Erstellung eines Einsparkonzeptes (ESK) durch einen externen Energieberater
Bei Antragstellung ist dem BAFA ein von einem zugelassenen Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen, für das das BAFA Formular zu verwenden ist. Entsprechende Expert*innen finden sich bspw. auf der Webseite: www.energie-effizienz-experten.de. Die Beratung muss für das beratene Unternehmen hersteller-, anbieter-, produkt-und vertriebsneutral sowie technologieoffen erfolgen.Sofern das antragstellende Unternehmen einen beim BAFA zugelassenen Energieberater im Angestelltenverhältnis beschäftigt oder für den angegebenen Standort über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie-oder Umweltmanagementsystem verfügt, kann das Einsparkonzept auch unternehmensintern erstellt werden. In diesem Fall ist mit dem Antrag der Nachweis einer gültigen ISO 50001 Zertifizierung oder EMAS Registrierung einzureichen.
Dieses Modul und die technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW.
Die maximale Förderung beträgt 20 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben.
Seit Februaru 2024 gibt es folgende Änderungen:
- Ausweitung der Möglichkeiten zur Förderung auf Basis der Investitionsgesamtkosten (IGK)
- Anpassung der Förderquoten: bis zu 25 % für große Unternehmen, bis zu 35 % für mittlere Unternehmen, bis zu 45 % für kleine Unternehmen
- Einführung eines Dekarbonisierungsbonus
- Einführung einer Mindestmenge an Treibhausgasen, die jährlich eingespart werden muss.
- Anhebung des CO2-Förderdeckels auf bis zu 2.600 €/tCO2
- Keine Anerkennung mehr des Einsparpotenzials von Modul-4-Anträgen
- Förderung von Biomasse-Feuerungsanlagen ausschließlich noch über Modul 2
- Förderung über die Modul 4-Basisförderung
- Vereinfachtes Verfahren zur Förderung von Anlagen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören (Beispiele: Elektrisch betriebene Backöfen, Geschirrspülmaschinen, Kinoprojektoren)
- Das Endenergieeinsparpotenzial muss mindestens 15% betragen
- Keine Erstellung eines umfangreichen Einsparkonzeptes erforderlich
- Ausschließlich Förderung von Austauschinvestitionen
- Zielgruppe: KMU, für mittlere Unternehmen 10 % der IGK, für kleine Unternehmen 15 %
- Förderung ausschließlich über die AGVO
- Anlagen, die zu den Technologiekategorien der Basisförderung gehören, können nicht über die Modul-4-Premiumförderung gefördert werden
Hinweis zu aktuellen Förderprogrammen
Bund und Länder stellen vielfältige Förderprogramme zur Verfügung. Die für Unternehmen wichtigsten Förderprogramme haben wir in der Kategorie "Förderlotse" zusammengestellt und mit den weiteren Inhalten des KlimaGuide verknüpft. Für einen umfassenden Überblick empfehlen wir die Förderdatenbank des BMWK.
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert. Da die Programme regelmäßg überarbeitet werden, können wir für Aktualität und Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Empfehlen Sie uns gerne weitere Förderprogramme zur Aufnahme in den Förderlotsen (netzwerk-klimasschutz(at)dihk.de).
Quellenangabe
Datum
Zuletzt geändert am 26. März 2024Verwandte Artikel
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