#machen.sparen.profitieren - Gebäudeautomation – rechtliche Anforderungen und technische Aspekte
Seit Jahresbeginn müssen neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Darüber hinaus bringt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) einige weitere Anforderungen mit sich. Unter anderem müssen bestehende Nichtwohngebäude mit einer Heizungs- oder RLT-Anlage größer 290 kW Nennleistung bis Ende 2024 mit einem System zur Gebäudeautomation und -steuerung nachgerüstet werden und eine Zuständigkeit für das Gebäude-Energiemanagement muss festgelegt werden. In unserer Webinarreihe informieren wir über die Verpflichtung zur Installation von Systemen zur Gebäudeautomation und -steuerung und beleuchten darüber hinaus Fördermöglichkeiten nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“, die parallel zum 1. Januar 2024 überarbeitete wurde.
Ab dem 24.09., immer dienstags früh 9.00 Uhr, informieren wir Sie in 45 min. zu den einzelnen Themen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Hiermit laden wir Sie herzlich zum ersten unserer drei Webinare ein:
Gebäudeautomation – rechtliche Anforderungen nach § 71a GEG und technische Aspekte
Dr. Peter Hug, VDMA e.V.
Björn Brecht, Kieback&Peter GmbH & Co. KG
Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) organisiert die DIHK im Rahmen ihrer Kampagne #machen.sparen.profitieren die Webinarreihe „Gebäudeautomation im GEG und Fördermöglichkeiten durch die BEG-EM“.
Viele Grüße
Die Teams von DEHOGA, DIHK und Unternehmensnetzwerk Klimaschutz
Veranstalter
Kooperationspartner
Deutsche Industrie- und Handelskammer