Einwegkunststofffonds - Welche Hersteller und Produkte sind betroffen?
Gemäß dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum, des sogenannten „Litterings“, übernehmen. Anstelle der Allgemeinheit werden künftig die Hersteller der Produkte die Folgekosten von im öffentlichen Raum anfallenden Abfällen übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen. Die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds erfolgt über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes (UBA).
In diesem Webinar erhalten Sie Informationen zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten. Des Weiteren werden Ihnen die Registrierung, Account-Erstellung und die Durchführung der sog. Selfchecks auf DIVID erklärt. Wir laden Sie herzlich ein, an diesem informativen Webinar teilzunehmen.
Dieses Webinar wird in Kooperation mit der IHK Braunschweig, der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum, der IHK Lüneburg-Wolfsburg durchgeführt.
REFERENTIN:
Jana Rehmann, Aufbaustab Einwegkunststofffonds, Umweltbundesamt