Die Bundesnetzagentur hat am 22. Oktober das Wasserstoff-Kernnetz offiziell genehmigt, wodurch der Aufbau der Infrastruktur für den Wasserstofftransport in Deutschland starten kann.
Das Netz umfasst 9.040 Kilometer Leitungen, von denen etwa 60 % aus umgerüsteten Erdgasleitungen bestehen, während der Rest neu gebaut wird. Im Vergleich zu früheren Entwürfen wurden insgesamt 660 Kilometer gestrichen, zur Hälfte durch Anpassungen der Bundesnetzagentur und zur anderen Hälfte durch die Verteilnetzbetreiber. Die ersten Leitungen sollen im Sommer 2025 in Betrieb genommen werden. Bis 2032 soll das Netz eine Einspeiseleistung von 101 GW und eine Ausspeiseleistung von 87 GW erreichen.
Was genau ist das Wasserstoff-Kernnetz?
Das Wasserstoff-Kernnetz ist eine zentrale Zukunftsinfrastruktur, ohne die eine weitere Dekarbonisierung unserer Energieversorgung sowie wichtiger Industriezweige nicht gelingen kann, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die schnelle und effiziente Realisierung des Kernnetzes ist eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft.
Das Netz verbindet wichtige Wasserstoffstandorte in Deutschland, insbesondere große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, und umfasst 13 Grenzübergangspunkte zu Nachbarländern. Es wird erwartet, dass ein Großteil des Wasserstoffs importiert wird. Insgesamt sind Investitionen von 18,9 Milliarden Euro bis 2032 geplant. Die Finanzierung erfolgt durch private Betreiber und Nutzungsentgelte, wobei die Netzentgelte zu Beginn gedeckelt werden, um Investitionen abzufedern. Das Netz wird kontinuierlich weiterentwickelt, mit einer ersten Überprüfung des Bedarfs ab 2028.
Ich bin nicht ans Kernnetz angebunden. Bedeutet das, dass ich zukünftig keinen Zugang zur Wasserstoffnetzinfrastruktur erhalten kann?
Entwarnung: Die bestehenden und neu entstandenen weißen Flecken im Kernnetz sollen durch die Verteilnetze (Netzentwicklungspläne) geschlossen werden. Die zweite Phase der Wasserstoff-Transportnetzplanung umfasst die szenario- und bedarfsorientierte Weiterentwicklung des Kernnetzes. In diesem regulären Planungsprozess wird zusätzlicher Netzausbaubedarf ermittelt, um ein bedarfsgerechtes Wasserstoffnetz in Deutschland zu schaffen, das weitere Wasserstoffverbraucher, -erzeuger und -speicher einbindet. Im Rahmen dieser zweiten Phase wird alle zwei Jahre ein integrierter Netzentwicklungsplan (NEP) für Gas und Wasserstoff erstellt, der eine umfassende Konsultation beinhaltet. Im Juni 2026 soll dieser integrierte NEP erstmals von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.
Wie geht es weiter?
Nach der Genehmigung des Kernnetz-Antrags durch die Fernleitungsnetzbetreiber kann der Bau des Kernnetzes wie geplant beginnen. Bereits im Jahr 2025 sollen die ersten Leitungen des Kernnetzes in Betrieb genommen werden. Gleichzeitig hat der Prozess zur Erstellung des ersten integrierten Netzentwicklungsplans für Gas und Wasserstoff begonnen, der wie oben beschrieben bis Ende Juni 2026 von der Bundesnetzagentur bestätigt werden soll.