Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.
EEW Modul 1 Querschnittstechnologien
Die Förderung
Gegenstand der "Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)" Modul 1 sind:
- hocheffiziente elktrische Motoren und Antriebe,
- hocheffiziente elektrisch angetriebene Pumpen
- hocheffiziente Ventilatoren,
- hocheffizente Drucklufterzeuger
- Wäremübertragung zur Abwärmenutzung
- Thermische Isolierung / Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen,
Dabei gilt es technische Mindesantforderungen zu beachten. Dieses Modul und die technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW.
Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro.
Seit Februar 2024 gibt es folgende Änderungen:
- Beschränkung der Antragsberechtigung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Ausschließlich Förderung auf Basis der Investitionsgesamtkosten (IGK)
- Anpassung der Förderquoten: 20 % der IGK für mittlere Unternehmen, 25 % für kleine Unternehmen
- Beschränkung der Förderung auf Austauschinvestitionen (Ausnahme: Wärmeübertrager, Wärmedämmung)
- Förderung ausschließlich über die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Hinweis zu aktuellen Förderprogrammen
Bund und Länder stellen vielfältige Förderprogramme zur Verfügung. Die für Unternehmen wichtigsten Förderprogramme haben wir in der Kategorie "Förderlotse" zusammengestellt und mit den weiteren Inhalten des KlimaGuide verknüpft. Für einen umfassenden Überblick empfehlen wir die Förderdatenbank des BMWK.
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert. Da die Programme regelmäßg überarbeitet werden, können wir für Aktualität und Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Empfehlen Sie uns gerne weitere Förderprogramme zur Aufnahme in den Förderlotsen (netzwerk-klimasschutz(at)dihk.de).