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Maßnahme

Reisegeschwindigkeit auf Autobahnen reduzieren

Eine moderate Reisegeschwindigkeit und vorausschauendes Fahren sparen Energie. (IEEKN)

Auf einen Blick

Themenkategorie
Mobilität
Bundesland
Bundesweit
Umsetzungszeitraum
Kurzfristig (bis 2 Monate)
Investitionsaufwand
Organisatorisch
  • Mitarbeiterbeteiligung

Beschreibung

Ob mit Verbrennungsmotor oder Elektro-Antrieb – Pkw und Nutzfahrzeuge verbrauchen sehr viel Energie. Im besonderen Maße gilt das, wenn sie mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Neben einer effizienten Antriebsart und guten Fahrdynamik gilt es deshalb, bei Reisen stets auch auf eine moderate Geschwindigkeit und vorausschauendes Fahren zu achten.

Einordnung

Wer sein Tempo auf der Autobahn reduziert, spart signifikant Energie, Kosten und CO2-Emissionen. Ursache dafür ist der Luftwiderstand, der für den Energieverbrauch von Fahrzeugen entscheidend ist. Denn je höher die Geschwindigkeit, desto größer der Luftwiderstand, der zum Vortrieb eines Fahrzeugs überwunden werden muss.

Das Problem: Das Verhältnis von Geschwindigkeit zu Luftwiderstand steigt überproportional, sodass eine Verdoppelung der Geschwindigkeit mit einer Vervierfachung der Leistung einhergeht. Umgerechnet auf übliche Reisegeschwindigkeiten führt dieser Effekt laut ADAC etwa dazu, dass ein Auto, das mit 160 km/ h fährt, bis zu zwei Drittel mehr Kraftstoff verbraucht als ein Auto, das mit 100 km/ h unterwegs ist. Das Positive: Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings auch, dass eine kleine Tempoverringerung bereits einen deutlichen Einspareffekt erzielen kann.

Umsetzung

Ab einer Geschwindigkeit von etwa 140 km/ h verbraucht ein Auto überdurchschnittlich viel Energie. Der TÜV Nord empfiehlt deshalb für Pkw, auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/ h nicht zu überschreiten. Lkw sollten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/ h nicht überschreiten, da ab dann die aerodynamische Effizienz sinkt und der Luftwiderstand steigt, wodurch der Energieverbrauch deutlich ansteigt. Auch sollte möglichst konstant gefahren werden. Hierbei hilft zum Beispiel ein Tempomat. 

Mitarbeitende sollten nach Möglichkeit hinsichtlich einer energiesparenden Fahrweise sensibilisiert werden. Ein erster Schritt kann dabei eine Dienstanweisung oder ein Impulsvortrag einer Führungskraft sein. Zusätzlich können Aufkleber in den Fahrzeugen mit der festgelegten Höchstgeschwindigkeit angebracht werden. 

Auch während einer betriebsinternen Unterweisung zur Nutzung von Firmenfahrzeugen kann auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Ein weiterer Schritt ist die Erstellung einer Fahrzeugrichtlinie mit der Festlegung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit. Für eine bessere Übersicht und Kontrolle kann über Tankkarten mit geringem Aufwand der durchschnittliche Verbrauch der Fahrzeuge bestimmt werden. Das System der Tankkarten erfordert meist die Eingabe des Kilometerstandes beim Tanken. Werden diese Daten abgefragt, kann eine erste Einschätzung vorgenommen werden, um einzelne Personen gezielt auf einen hohen Verbrauch anzusprechen.

Als Unterstützungsangebot können auch kombinierte Fahrsicherheits- und Spritspartrainings angeboten werden, die behandeln, wie mit einem guten Geschwindigkeitsmanagement und vorrauschauendem Fahren Kraftstoff eingespart werden kann.

Erste Schritte bei der Umsetzung

  • Mitarbeiter sensibilisieren
  • Aufkleber in den Fahrzeugen anbringen
  • Betriebsinterne Unterweisung durchführen
  • Höchstgeschwindigkeit festlegen

Herausforderungen und Lösungsansätze

Oft ist Zeitdruck der Grund für eine hohe Reisegeschwindigkeit. Im Unternehmen sollte daher klar kommuniziert werden, dass ein gutes Zeitmanagement mit ausreichend Puffer vorausgesetzt wird. Auch sollte allen Betroffenen vermittelt werden, dass Fahrsicherheit und das Reduzieren von Stress beim Fahren deutlich wichtiger sind als eine enge Taktung von Terminen.

Co-Benefits

Neben der Einsparung von Kraftstoff, Kosten und Emissionen schont eine reduzierte Fahrgeschwindigkeit auch das Material der Fahrzeuge und sorgt für weniger Reifenverschleiß. Denn eine Reduzierung der Geschwindigkeit bedeutet, dass weniger Beschleunigungs- und Bremsmanöver notwendig sind, was zu einem reibungsloseren Verkehrsfluss führt.

Praxisbeispiel

Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen

Ein Beispielunternehmen verfügt über 10 Diesel-Pkw, die im Durchschnitt circa 15.000 km pro Jahr gefahren werden. Davon werden circa 10.000 km pro Jahr auf Autobahnen zurückgelegt. Um die Sicherheit zu steigern und Energiekosten zu reduzieren, wird die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen betriebsintern auf 130 km/ h festgelegt. Durchschnittlich werden so 6,5 l pro 100 km Dieselkraftstoff verbraucht. Im Vergleich dazu werden bei einer höheren Durchschnittsgeschwindigkeit von 160 km/ h ca. 8,7 l pro 100 km verbraucht.

Die Treibstoffkosten, für die auf der Autobahn gefahrenen Kilometer, werden bei einem Literpreis von 1,70 €/ l von 14.790 € auf 11.050 € reduziert, was eine Ersparnis von 25 Prozent bedeutet. Dieselkraftstoff hat einen Emissionsfaktor von 266 g COpro kWh, sodass fast 6 t CO2 eingespart werden können.

Unternehmensgrößemittel
Investitionssumme0 €
Kraftstoffeinsparung2.200 l/ a
Energieeinsparung21.912 kWh
CO2-Einsparung/ a5.829 kg/ a
Kosteneinsparung3.740 €/ a
Amortisationszeit-
Kapitalwert-
Nutzungsdauer-

Quellenangabe

Partner

Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke

Die Factsheets zu Kurzfristmaßnahmen für Energieeinsparung und Energiesubstitution werden von der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke publiziert. Seit 2014 unterstützt die Netzwerkinitiative Unternehmen dabei, sich in Netzwerken auszutauschen. Die Initiative wird von 21 Verbänden und Organisationen der Wirtschaft gemeinsam mit der Bundesregierung getragen und von zahlreichen weiteren Projektpartnern unterstützt. Dieses Factsheet entstand in Kooperation mit der Limón GmbH und IRESS GmbH - Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien.
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Energiewechsel-Kampagne des BMWK

Ziel der Energiewechsel-Kampagne des BMWK ist es, die gesamte Gesellschaft zum Energiesparen zu aktivieren - von den Bürgerinnen und Bürgern, über Verbände und Unternehmen, bis hin zu den Kommunen.
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Datum

Zuletzt geändert am 12. Januar 2024

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