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Info-Beitrag

Rechtliche Grundlagen des nachhaltigen Lieferkettenmanagements

Klimaschutz kann nicht von einem Unternehmen allein angegangen werden, sondern fordert gemeinsames Handeln.

Auf einen Blick

Themenkategorie
Lieferkette
Bundesland
Bundesweit

Beschreibung

Dabei spielen globale Lieferketten eine herausragende Rolle. Niedrigschwellige Maßnahmen beeinhalten die Reduktion der Langestreckenlogistik, die Auswahl von Lieferanten mit niedrigen Emissionen und das Setzen von Standards für nachhaltige Produktion, z.B. Einführung von Recycling, Reduktion von Gewicht, Nutzung umweltfreundlicher Materialien oder Erhöhung der Langlebigkeit von Produkten. 

Das Thema Lieferketten ist hoch aktuell und wird nun auch gesetzlich geregelt. Für Unternehmen sind abhängig von Ihrer Größe und dem Tätigkeitsbereich das deutsche und das europäische Lieferkettengesetz von Bedeutung. Des Weiteren gibt es eine freiwillige Initiative zwischen Unternehmen und den Vereinten Nationen: den UN Global Compact.

Das deutsche Lieferkettengesetz

Das 2021 erlassene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten in Kraft getreten und gilt seit 2024 auch für Unternehmen mit über 1000 Arbeitnehmer:innen. Das LkSG verpflichtet Unternehmen Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen und in diesem Zusammenhang auch Umweltgüter entlang der Lieferkette systematisch zu erfassen. Dabei sind nur direkte Zulieferer verpflichtend eingeschlossen.

Das europäische Lieferkettengesetz

Anfang 2022 hat die EU Kommission einen Vorschlag zu einer Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit gemacht, die über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht. Dieser zielt primär auf Unternehmen ab 500 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von mehr als 150 Mio. € ab. Für Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. Euro generieren und die mindestens die Hälfte des Umsatzes in einem sogenannten „Risikobereich“ für Menschenrechtsverletzungen (wie etwa der Textilindustrie) erzielen, greifen bestimmte Sorgfaltspflichten sogar schon ab einer Schwelle von 250 Beschäftigten.

Zusätzlich zum deutschen Lieferkettengesetz muss die komplette Lieferkette inklusive Unterlieferant:innen überprüft werden. Europäische Unternehmen können für Missstände entlang der Wertschöpfungskette von geschädigten Personen verklagt werden. Der Richtlinienvorschlag wurde am 24.04.2024  in einem Gesetzgebungsverfahren vom Europäischen Parlament sowie vom Europäischen Rat gebilligt.  Innerhalb von zwei Jahren muss es nun von den Nationalstaaten in einem nationalen Gesetz umgestzt werden.

Unternehmen, die sich bereits heute auf die europäische Normsetzung vorbereiten, haben zukünftig Wettbewerbsvorteile.

Der Global Compact der Vereinten Nationen

Bereits seit 1999 gibt es eine freiwillige Initiative zwischen Unternehmen und den Vereinten Nationen zur sozialen Verantwortung, die Klimaschutz indirekt über Menschenrechte und Umweltschutz beinhaltet. Der Global Compact stellt eine Möglichkeit für Nachhaltigkeit in der Lieferkette dar und bietet hierfür praktische Tipps.

Quellenangabe

Datum

Zuletzt geändert am 09. September 2024