In 10 Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD - Handlungshilfe von IZU/BIHK
Auf einen Blick
Lieferkette
Bau / Dienstleistungen / Energie, Wasser, Abfall / Handel / Handwerk / Industrie / Land- und Forstwirtschaft
0-9 / 10-19 / 20-249 / 250-499 / 500-999 / ab 1000
Bundesweit
Langfristig (ab 6 Monate)
Organisatorisch
Beschreibung
Durch die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU sind künftig deutlich mehr Unternehmen als bisher verpflichtet, im Lagebericht über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu berichten. Die Inhalte dieser Berichte werden zudem durch verbindliche EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichte vereinheitlicht. Erfahren Sie hier, wie Sie Schritt für Schritt Ihr Ziel erreichen können.
An wen richtet sich die Handlungshilfe?
Diese Anleitung richtet sich an Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) aufbauen oder weiterentwickeln möchten. Sie basiert auf dem ersten Set der neuen Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) und ist daher besonders für direkt betroffene Unternehmen relevant.
Gleichzeitig kann die Anleitung auch kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) als Orientierung dienen, die sich systematisch mit Nachhaltigkeit beschäftigen möchten. Beachten Sie, dass die EU-Kommission für 2024 einen „Listed SME Standard“ (LSME) sowie einen vereinfachten „Voluntary SME Standard“ (VSME) für KMU angekündigt hat.
Die Anleitung beginnt mit einer Einführung in das Thema und erläutert die Anforderungen der CSRD und ESRS. Nach der Analyse des aktuellen Stands liegt der Schwerpunkt auf dem Aufbau eines strategischen Nachhaltigkeitsmanagements als Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD.
Wie ist die Handlungshilfe entstanden?
Im Umwelt- und Klimapakt Bayern entwickelte das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) am Landesamt für Umwelt in Kooperation mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) diese Handlungshilfe. Die Handlungshilfe steht als Powerpoint-Datei hier zum Download zur Verfügung.
Wie ist die Handlungshilfe aufgebaut?
Die Handlungshilfe ist entlang von zehn Schritten strukturiert. Die Schritte bauen aufeinander auf, können aber je nach Vorkenntnissen und Vorarbeiten auch nur ausschnittweise genutzt werden.
Checklisten zum Abhaken geben Ihnen einen Überblick über die To-dos.
Im Überblick: 10 Schritte zur CSRD
1 | Betroffenheit prüfen |
2 | Verantwortung festlegen |
3 | Übersicht über Anforderungen verschaffen |
4 | Bestandsaufnahmen durchführen |
5 | Interessenträger einbinden |
6 | Wesentlichkeitsanalyse durchführen |
7 | Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie integrieren |
8 | Daten erheben |
9 | Bericht erstatten |
10 | Weiterentwickeln |
Für den gesamten Prozess sind je nach Unternehmensgröße ca. zwölf Monate einzuplanen.
Schritt 1: Betroffenheit prüfen
Zunächst sollten Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen von der aktuellen Gesetzgebung betroffen ist. Die CSRD verpflichtet alle großen Kapitalgesellschaften und vergleichbare Gesellschaften, wie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht, unabhängig davon, ob sie kapitalmarktorientiert sind (z. B. AG, KGaA, GmbH oder OHG/KG, sofern „keine natürliche Person“ haftet, vgl. § 264a HGB). Auch börsennotierte KMU mit mindestens zehn Mitarbeitenden fallen unter diese Verpflichtung.
Selbst wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist, kann es sinnvoll sein, sich mit der CSRD auseinanderzusetzen, um beispielsweise auf mögliche Anfragen von Stakeholdern vorbereitet zu sein.
Schritt 2: Verantwortung festlegen
Zunächst ist es entscheidend, dass die Geschäftsführung die Relevanz des Themas erkannt hat und entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellt. Der Nachhaltigkeitsbeauftragte übernimmt dabei die zentrale Rolle. In kleineren Unternehmen wird diese Position oft mit der des Umwelt- oder Qualitätsmanagementbeauftragten kombiniert.
Da der Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD Teil des Lageberichts ist, ist eine enge Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung unerlässlich. Gemeinsam sollten Sie den Zeitplan festlegen und bestimmen, welche Unternehmensbereiche eingebunden werden müssen, um die erforderlichen Nachhaltigkeitsinformationen zu sammeln. Die Stabsstelle koordiniert die Entwicklung und die Aktivitäten zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Sie fungiert als Informationszentrale, Impulsgeberin und erste Anlaufstelle für die beteiligten Fachabteilungen.
Schritt 3: Übersicht über Anforderungen verschaffen
Um sich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu widmen, sollten Sie sich einen Überblick über das Anforderungsprofil der CSRD verschaffen. Nutzen Sie dabei auch Synergien zu anderen Nachhaltigkeitsstandards. Nutzen Sie dazu auch gerne die weiteren Beiträge hier im KlimaGuide.
Schritt 4: Bestandsaufnahmen durchführen
Im nächsten Schritt sollten Sie den aktuellen Stand in Ihrem Unternehmen erfassen. Zu Beginn können klassische Methoden wie die SWOT-Analyse hilfreich sein. Stellen Sie sich dabei folgende Fragen:
Gehen Sie inhaltlich anhand der für Ihr Unternehmen relevanten Themen und Unterthemen des ESRS vor. Auf Basis dieses umfassenden Überblicks können Sie die Lücken identifizieren, die Sie für die CSRD-Konformität noch schließen müssen.
Schritt 5: Interessenträger einbinden
Die Einbindung von Stakeholdern ist gemäß den ESRS erforderlich, beispielsweise zur Bewertung der nachhaltigkeitsbezogenen Wesentlichkeit. Stakeholder sind Individuen oder Gruppen, deren Interessen durch die Tätigkeiten des Unternehmens oder seiner direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette betroffen sind oder betroffen sein könnten.
Durch die Einbindung soll sichergestellt werden, dass die Wesentlichkeitsbestimmung die Anforderungen der Stakeholder berücksichtigt. Zudem sollte die Frage gestellt werden: Welchen Einfluss hat das Unternehmen auf die Stakeholder?
Schritt 6: Wesentlichkeitsanalyse durchführen
Doppelte Wesentlichkeit als Grundprinzip:
Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Werkzeug zur Bestimmung der Berichtsinhalte. Ziel ist es, die Themen und Datenpunkte einzugrenzen, die aus mindestens einer Perspektive (inside-out und/oder outside-in) wesentlich sind. Die Durchführung ist in den ESRS klar geregelt und umfasst sowohl allgemeine als auch themenspezifische Vorgaben. Die EFRAG hat für 2024 eine Handreichung zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse angekündigt.
Schritt 7: Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie integrieren
Die ESRS verlangen die Entwicklung von Zielen und Maßnahmen für die als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsthemen. Unternehmen sollen daher eine Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten und diese in ihre Unternehmensstrategie integrieren. Nur so können Zielkonflikte vermieden und klare Handlungsanleitungen erstellt werden.
Vorgehen bei der Strategieformulierung:
Schritt 8: Daten erheben
Nachdem Sie bei der Wesentlichkeitsanalyse die relevanten Themen gemäß ESRS identifiziert haben, können Sie nun ableiten, welche zusätzlichen Nachhaltigkeitsinformationen Ihr Unternehmen neben den Pflichtangaben in ESRS 1 und 2 berichten muss. Diese Informationen können qualitative und quantitative Kennzahlen umfassen, die auch als Datenpunkte bezeichnet werden. Um die Gap-Analyse im Unternehmen zu erleichtern, hat die EFRAG 2023 einen Entwurf einer Übersicht zu den Datenpunkten des ersten Sets der ESRS veröffentlicht.
Im nächsten Schritt sollten Sie einen Abgleich vornehmen: Welche Daten sind bereits in Ihrem Unternehmen vorhanden (siehe Schritt 4: Bestandsaufnahme) und wo befinden sie sich?
Die Anzahl der zu erfassenden Kennzahlen kann schnell auf 30 oder mehr ansteigen. Es wird ein großer Personenkreis im Unternehmen benötigt, um diese Daten zusammenzutragen. Vieles davon wird Ihnen jedoch bereits bekannt vorkommen.
Schritt 9: Bericht erstatten
Sobald Sie die erforderlichen Daten gesammelt haben, können Sie mit der Berichterstattung beginnen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in den (Konzern-)Lagebericht integriert und digital im European Single Electronic Format (ESEF) bereitgestellt. Die ESRS geben die geforderten Inhalte vor, die alle im Bericht selbst enthalten sein müssen. Zusätzliche Nachweise sind nicht explizit erforderlich.
Der Bericht muss geprüft werden, wobei die Prüfung derzeit von Wirtschaftsprüfern durchgeführt wird. Diese können spezifische Anforderungen festlegen. Zunächst erfolgt eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance), später soll mindestens eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) etabliert werden. Viele Details zu diesen Prüfungen sind derzeit noch nicht festgelegt.
Schritt 10: Weiterentwickeln
Die Berichterstattung erfolgt jährlich. Es bietet sich demnach an, die Berichterstattung als Prozess in das vorhandene Managementsystem zu integrieren.
Weitere Informationen
Die detailliertere Aufschlüsselung der 10 Schritte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finden Sie hier: Leitfaden: In zehn Schritten zur CSRD | IHK München (ihk-muenchen.de).