EEW Modul 2 Prozesswärme
Auf einen Blick
Erneuerbare Energien
Bundesweit
Beschreibung
Die Wärme kann aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Geothermie-Anlagen oder Biomasse-Feuerung gewonnen werden. Die erzeugte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.
Die Förderung
Zu den förderfähigen Investitionskosten des Förderprogramms "Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)" Modul 2 zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere:
- Solarkollektoranlagen (Solarthermie)
- Wärmepumpen
- Geothermie-Anlagen
- Biomasse-Feuerung (inkl. KWK)
Dieses Modul und die technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW.
Die maximale Förderung beträgt 20 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben.
Seit Februar 2024 gibt es folgende Änderungen:
- Förderung ausschließlich auf Basis der Investitionsgesamtkosten (IGK)
- Anpassung der Förderquoten: 40 % der IGK für große Unternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen, 60 % für kleine Unternehmen
- Anpassung der Voraussetzungen für die Förderung von Wärmepumpen
- Keine Förderung mehr über die De-minimis VO
Hinweis zu aktuellen Förderprogrammen
Bund und Länder stellen vielfältige Förderprogramme zur Verfügung. Die für Unternehmen wichtigsten Förderprogramme haben wir in der Kategorie "Förderlotse" zusammengestellt und mit den weiteren Inhalten des KlimaGuide verknüpft. Für einen umfassenden Überblick empfehlen wir die Förderdatenbank des BMWK.
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert. Da die Programme regelmäßg überarbeitet werden, können wir für Aktualität und Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Empfehlen Sie uns gerne weitere Förderprogramme zur Aufnahme in den Förderlotsen (netzwerk-klimasschutz(at)dihk.de).
Quellenangabe
Datum
Zuletzt geändert am 26. März 2024Verwandte Artikel
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