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Lieferkette

Treibhausgasemissionen entlang der Lieferkette sind oft höher als im eigenen Betrieb und haben daher ein großes Potenzial für den Klimaschutz. Wichtige Informationen und praktische Tipps zur Bilanzierung finden Sie auf dieser Themenseite.

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Emissionen entlang der Lieferkette fallen unter die Scope-3-Emissionen, deren Bilanzierung aktuell für die meisten deutschen Unternehmen noch optional ist. Die Erfassung dieser Emissionen wird aber aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen im Bereich Lieferketten in Zukunft immer wichtiger werden.

Die Globalisierung, die Komplexität und die hohe Anzahl von Akteuren entlang der Lieferkette stellen Unternehmen vor Herausforderungen, die viel Koordination und Kooperation erfordern, insbesondere um den Fluss von Daten und Informationen zu gewährleisten. Möglichkeiten für den Klimaschutz in der Lieferkette gibt es viele: Von festen Standards und Kriterien bei der Auswahl der Lieferanten über Daten- und Wissenstransfer bis zu gemeinsamen Projekten zur Einsparung von Emissionen.

Eine klimaschutzorientierte Lieferkette kann insbesondere durch eine entsprechende Ausrichtung der Beschaffung gestaltet werden. Dies steigert die Resilienz Ihres Unternehmens und bringt Vorteile bei Investor:innen, Kund:innen und Konsument:innen. Diese achten in Zukunft noch stärker auf die Klimaperformance von Unternehmen. Außerdem wird die Zusammenarbeit mit den Zulieferant:innen gestärkt.

Auf einen Blick: Ihre Vorteile

Transparenz

Durch die Beleuchtung der Lieferkette können die gesamte Auswirkungen des Unternehmens auf den Klimawandel verstanden und reduziert werden. 

Pflichterfüllung

Durch Lieferkettenmanagement können gesetztliche Berichtspflichten und Anforderungen von Stakeholdern erfüllt werden. 

Wettbewerbsvorteil

Durch Transparenz entlang der Lieferkette können Kosten gespart werden. Außerdem wird die Arbeitgeberattraktivität erhöht. 

Grundlagen des nachhaltigen Lieferkettenmanagements

Klimaschutz kann nicht von einem Unternehmen allein angegangen werden, sondern fordert gemeinsames Handeln. Dabei spielen globale Lieferketten eine herausragende Rolle. Niedrigschwellige Maßnahmen beeinhalten die Reduktion der Langestreckenlogistik, die Auswahl von Lieferanten mit niedrigen Emissionen und das Setzen von Standards für nachhaltige Produktion, z.B. Einführung von Recycling, Reduktion von Gewicht, Nutzung umweltfreundlicher Materialien oder Erhöhung der Langlebigkeit von Produkten. 

Rechtliche Grundlagen

Das Thema Lieferketten ist hoch aktuell und wird nun auch gesetzlich geregelt. Für Unternehmen sind abhängig von Ihrer Größe und dem Tätigkeitsbereich das deutsche und das europäische Lieferkettengesetz von Bedeutung. Des Weiteren gibt es eine freiwillige Initiative zwischen Unternehmen und den Vereinten Nationen: den UN Global Compact.

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Das deutsche Lieferkettengesetz

Das 2021 erlassene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten in Kraft getreten und soll ab dem nächsten Jahr auch für Unternehmen mit über 1000 Arbeitnehmer:innen gelten. Das LkSG verpflichtet Unternehmen Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen und in diesem Zusammenhang auch Umweltgüter entlang der Lieferkette systematisch zu erfassen. Dabei sind nur direkte Zulieferer verpflichtend eingeschlossen.

Das europäische Lieferkettengesetz

Anfang 2022 hat die EU Kommission einen Vorschlag zu einer Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit gemacht, die über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht. Dieser zielt primär auf Unternehmen ab 500 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von mehr als 150 Mio. € ab. Für Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. Euro generieren und die mindestens die Hälfte des Umsatzes in einem sogenannten „Risikobereich“ für Menschenrechtsverletzungen (wie etwa der Textilindustrie) erzielen, greifen bestimmte Sorgfaltspflichten sogar schon ab einer Schwelle von 250 Beschäftigten.

Zusätzlich zum deutschen Lieferkettengesetz muss die komplette Lieferkette inklusive Unterlieferant:innen überprüft werden. Europäische Unternehmen können für Missstände entlang der Wertschöpfungskette von geschädigten Personen verklagt werden. Der Richtlinienvorschlag muss noch in einem Gesetzgebungsverfahren vom Europäischen Parlament sowie vom Europäischen Rat gebilligt werden und dann von den Nationalstaaten innerhalb von 2 Jahren in einem nationalen Gesetz umgestzt werden.

Unternehmen, die sich bereits heute auf die europäische Normsetzung vorbereiten, haben zukünftig Wettbewerbsvorteile.

Der Global Compact der Vereinten Nationen

Bereits seit 1999 gibt es eine freiwillige Initiative zwischen Unternehmen und den Vereinten Nationen zur sozialen Verantwortung, die Klimaschutz indirekt über Menschenrechte und Umweltschutz beinhaltet. Der Global Compact stellt eine Möglichkeit für Nachhaltigkeit in der Lieferkette dar und bietet hierfür praktische Tipps.

Vorgehen beim nachhaltigen Lieferkettenmanagement

Die Kernaufgabe des betrieblichen Lieferkettemanagements ist es, Transparenz in der Lieferkette herzustellen und Informationen über Produktionseigenschaften und die Herkunft von Ausgangsmaterialien systematisch zu erfassen. Dabei sind folgende Schritte entscheidend:

  • Wichtige Emissionsquellen entlang der Lieferkette identifizieren
  • Daten sammeln und Emissionen erfassen

Das Ziel ist dabei, die Grundlage für die Reduktion von Emissionen zu legen.

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1. Auswahl von Emissionen entlang der Lieferkette

Ein erster Schritt ist es, Systemgrenzen zur Erfassung von Emissionen zu definieren. Dabei können zeitliche Grenzen (Geschäfts- bzw. Berichtsjahr), organisatorische Grenzen (Unternehmens- und Produktionsstandorte) sowie Einheiten und operative Grenzen (Kategorien) eine Rolle spielen.

Betrachtet man den Produktionsprozess entlang seiner Wertschöpfung, sind im Wesentlichen drei mögliche Unterscheidungen in der Betrachtung zu machen:  

  • „cradle to grave“: Ganzheitlichste und aufwändigste Methode von der Entstehung des Rohstoffs (z.B.: Erdgas, Kunststoff, usw.) bis zur Entsorgung nach vollständiger Nutzung des fertigen Produkts. 
  • „cradle to gate“: Von der Entstehung des Rohstoffs bis zum Verlassen des Werksgeländes als fertiges Produkt. 
  • „gate to gate“: Von Werkstor zu Werkstor als fertiges Produkt. 

2. Daten sammeln und Emissionen erfassen

Um Primärdaten – die direkten Informationen der Lieferanten – erheben zu können, stehen verschiedene Methoden zur Verfügung: 

  • Abfrage der Lieferanten per Telefon oder E-Mail (bei weniger komplexen Lieferketten)
  • Unternehmensübergreifende, standardisierte Fragebögen, die per E-Mail oder Browser geteilt werden (bei komplexeren Lieferketten)
  • Integration in bereits vorhandene Interaktionen mit dem Lieferanten (beispielsweise Kurzaudits)

Zur Überprüfung oder schnelleren Erfassung der Primärdaten eignen sich Kooperationen mit anderen Unternehmen. Da eine genaue Datenerfassung mit vielen Schwierigkeiten und sehr hohem Ressourceneinsatz verbunden ist, basieren Analysen der Lieferkette oft auf Sekundärdaten. Dazu zählen beispielsweise Ergebnisse von Input-Output-Modellen, Industriedurchschnittswerte und Abschätzungen.

3. Quellen für Industrie-Durchschnittsdaten und Emissionsfaktoren

Um an Primärdaten zu gelangen, können Unternehmen eine Reihe von Datenquellen nutzen. Dazu zählen beispielsweise:

  • ProBas: webbasiert, enthält GEMIS Daten, kostenfrei  
  • Ecoinvent 3.6: weltweit führendes LCA-Datensystem, industriespezifisch 
  • OPENLCA: opensource Life Cycle and Sustainability Assesment software 
  • Gemis5: Zugang über ProBas, sonst Software Download nötig, kostenfrei  
  • DEFRA emission conversion factors: Energie, Wasser, Abfall, Transport 
  • Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHST) 
  • Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) 
  • Internationale Energieagentur (IEA) 
  • Britisch Department for Business, Energy & Industrial Strategy (BEIS) 

4. Emissionen reduzieren

Nachdem sich Ihr Unternehmen einen Überblick über die Emissionsquellen in der eigenen Lieferkette verschafft hat, sollten Sie gemeinsam mit Ihren Lieferant:innen darüber sprechen, wie sich Emissionen senken lassen. Dabei können folgende Ansatzpunkte hilfreich sein:

  • Effizienzsteigerungen, zum Beispiel durch die Reduktion von Materialverbräuchen
  • Energieeinsparungen in der Produktion und beim Transport
  • Umstieg auf erneuerbare Energien, zum Beispiel Strom aus Wind und Sonne
  • Recycling
  • Definition von Klimazielen für Zulieferer

Risikoanalyse als Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements

Das LkSG fordert Unternehmen gemäß § 4 LkSG auf, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einzurichten, um menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen zu erkennen, zu verhindern, zu minimieren oder zu beenden. Hierbei sollen Unternehmen einem risikobasierten Ansatz folgen. Das heißt, sie sollen ihre Ressourcen zielgerichtet einsetzen und die wichtigsten und dringendsten Themen zuerst angehen. Die Risikoanalyse ist gemäß § 5 Abs. 4 einmal im Jahr sowie anlassbezogen durchzuführen.

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1. Einrichtung eines Risikomanagements

2. Durchführung einer Risikoanalyse

3. Verankerung von Präventionsmaßnahmen

4. Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen

5. Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

6. Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

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