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Förderlotse

Gelangen Sie schneller zum richtigen Förderprogramm. Unser Förderlotse stellt Ihnen die für Sie besonders relevanten Förderprogramme vor.

Mehrere Menschen stehen in einem Kreis und legen ihre Hände aufeinander. Die Kamera fängt die Szene von unten ein. Eine Bildüberlagerung zeigt einen stilisierten Kompass.

Der Klimawandel, die Gaskrise und immer knapper werdende natürliche Ressourcen sind zentrale Herausforderungen der Zukunft. Um Unternehmen beim Schutz des Klimas und insbesondere dem Energiesparen zu unterstützen, gibt es zahlreiche Förderprogramme. Damit Ihr Unternehmen unter den zahlreichen Angeboten schnell die richtige Förderung für Ihr Vorhaben findet, haben wir diese für Sie in unserem Förderlotsen gebündelt. Er soll Ihnen einen schnellen Überblick für die für Sie besonders relevanten Förderprogramme geben und die an die Förderungen gestellten Anforderungen kompakt darstellen.

Sie finden hier zunächst eine Übersicht der aktuell wichtigsten Fördermöglichkeiten, gegliedert nach unseren 8 Themenfeldern: Klimaziele und – strategien, CO2- Bilanzierung, Qualifizierung, Ressourcen sparen, Erneuerbare Energien nutzen, Betriebliche Mobilität, Lieferkette und Energieeffizienz. Weitere Förderübersichten finden Sie am Ende der Seite. 

Klimaziele und -strategien

Die bundesweite Förderung von Transformationskonzepten in Modul 5 der EEW unterstützt Unternehmen mit bis zu 80.000 Euro je Konzept bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität. In Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskonzeptes kann zudem auch die Verlängerung des Zeitrahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ beantragt werden.

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), falls sich alle Standorte innerhalb Deutschlands befinden;
  • Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement);
  • mögliche weitere Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen. Dies betrifft auch die Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z.B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines sog. Gemeinsamen Konvoi-Verfahrens beraten werden);
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes. Es wird empfohlen, eine parallele Antragstellung im Modul 3 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) zu prüfen.

Transformationskonzepte werden nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) mit einer Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten. Die maximale Förderung ist auf 80.000 Euro je Konzept begrenzt.

Weitere Informationen

Die Förderung ist teil der bundesweiten Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz“ des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Ziel ist das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU ­attraktiver zu gestalten. Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU „Vorfahrt für den Mittelstand“ und übernimmt bis zu 50% der Kosten.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen sich den unten genannten Themenschwerpunkten zuordnen lassen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Eine ganzheitliche Betrachtung der angestrebten Nachhaltigkeitseffekte der Vorhaben wird erwartet. Wünschenswert ist eine belastbare Bilanzierung des Lebenszyklus der neu zu entwickelnden Prozesse bzw. Produkte im Rahmen der Vorhaben. Bei Bedarf kann innerhalb des Vorhabens auch ein normenspezifisches Kurzkonzept gefördert werden. 
Neben Energieeffizienz und Klimaschutz werden auch FuE Vorhaben im Bereich Rohstoffeffizienz, Erhaltung biologischer Vielfalt, nachhaltiges Wassermanagement und nachhaltiges Flächenmanagement gefördert. 

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungen können für Personal-, Reise- und Sachaufwand, für Auftragsvergaben sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen. 

Weitere Informationen

CO2-Bilanzierung

Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 EEW u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

Förderfähig ist insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von:

  • Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software),
  • Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem,
  • Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt.

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung,
  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System, Analog-Digital-Wandlern, Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen, Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll;
  • Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
  • die vollständigen externen Kosten zur Nutzung, sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt.

Dieses Modul und die technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW.
Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Weitere Informationen

Die bundesweite Förderung von Transformationskonzepten in Modul 5 der EEW unterstützt Unternehmen mit bis zu 80.000 Euro je Konzept bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität. In Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskonzeptes kann zudem auch die Verlängerung des Zeitrahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ beantragt werden.

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), falls sich alle Standorte innerhalb Deutschlands befinden;
  • Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement);
  • mögliche weitere Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen. Dies betrifft auch die Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z.B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines sog. Gemeinsamen Konvoi-Verfahrens beraten werden);
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes. Es wird empfohlen, eine parallele Antragstellung im Modul 3 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) zu prüfen.

Transformationskonzepte werden nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) mit einer Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten. Die maximale Förderung ist auf 80.000 Euro je Konzept begrenzt.

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Qualifizierung

Diese bundesweite Förderung über 1.200 bis 10.000 Euro mit Beratung und Energieaudit ist für alle Unternehmen geeignet und besteht aus drei Modulen:

  • Modul 1: Energieautdit DIN EN 16247 fördert Energieaudits, wobei das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage analysiert wird und entsprechende Möglichkeiten zur Energieeinsparung quantifiziert werden.
  • Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 fördert Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau zu Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
  • Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung zielt auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie

Für die Durchführung der Beratung haben Sie 12 Monate Zeit. Nach Abschluss der Beratung müssen Sie innerhalb von drei Monaten die entsprechenden Verwendungsnachweisunterlagen einreichen. Dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

Weitere Informationen 

Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 EEW u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

Förderfähig ist insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von:

  • Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software),
  • Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem,
  • Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt.

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung,
  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System, Analog-Digital-Wandlern, Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen, Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll;
  • Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
  • die vollständigen externen Kosten zur Nutzung, sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt.

Dieses Modul und die technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW.
Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Weitere Informationen

Energieeffizienz

Diese bundesweite Förderung über 1.200 bis 10.000 Euro mit Beratung und Energieaudit ist für alle Unternehmen geeignet und besteht aus drei Modulen:

  • Modul 1: Energieautdit DIN EN 16247 fördert Energieaudits, wobei das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage analysiert wird und entsprechende Möglichkeiten zur Energieeinsparung quantifiziert werden.
  • Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 fördert Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau zu Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
  • Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung zielt auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie

Für die Durchführung der Beratung haben Sie 12 Monate Zeit. Nach Abschluss der Beratung müssen Sie innerhalb von drei Monaten die entsprechenden Verwendungsnachweisunterlagen einreichen. Dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

Weitere Informationen 

In diesem Bundesförderprogramm für alle Unternehmen werden die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Energieeinsparung und energiebezogene Einzelmaßnahmen (z.B. Austausch der Heizung, Dämmung, Anlagentechnik) mit Fördermitteln unterstützt. 

- Die zwischenzeitlich gestoppte Neubauförderung von effizienten Gebäuden ist seit dem 20.04.2022 wieder möglich. Dabei ist zu beachten, dass derzeit für die Kategorie Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) eine Förderung nur noch als Kreditvariante und in Verbindung mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse) möglich ist. Beim Neubau sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude förderfähig.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die zweite Runde der BEG-Reform ist seit 1. Januar 2023 in Kraft. Sie umfasst zum Beispiel einen neuen Bonus für serielles Sanieren, die Erhöhung und Ausweitung des Bonus für das energetisch am wenigsten effiziente Viertel der Gebäude in Deutschland (Worst-Performing-Building-Bonus) sowie Steigerungen der Effizienzanforderungen. So wurden die Anreize für Sanierungen nochmals erhöht und die Fördereffizienz des Programmes weiter gesteigert, um möglichst viele Menschen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen zu können.

Ab März 2023 startet ein neues Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau".

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Förderprogramm klimafreundlicher Neubau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung, die ab 1. März 2023 startet. Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Die Gebäude zeichnen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus. Damit leistet diese Förderung einen Beitrag für den Klimaschutz und für die Einhaltung der nationalen Klimaziele. 

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.

Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen. Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm "Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse" der BEG des BMWK weiterläuft.

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Mit dem Bundesförderprogramm wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen aller Unternehmen gefördert. Die geförderten Maßnahmen führen zu einer Steigerung der Energieeffizienz, einer Minderung des Kältebedarfs sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase. 

Gefördert werden: 

  • stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn die Anlagen neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt; in Verbindung dazu,ergänzende Komponenten und Systeme und zusätzliche Maßnahmen, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken.
  • die Neuanschaffung von Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen sowie die Nachrüstung von Klimaanlagen in Schienenfahrzeugen.

Die Fördersumme richtet sich nach der Art und Leistung des Kälteerzeugers. Sie ist auf 150.000 Euro pro Maßnahme sowie auf maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben begrenzt. Bei Fahrzeug-Klimaanlagen ist als Maßnahme die Summe aller in einem Förderantrag zusammengefassten Fahrzeuge zu verstehen. Die Förderhöchstgrenze für die Pauschale zur Einbindung von Regenerativenergieanlagen in stationäre Kälte- und Klimaanlagen liegt bei 30.000 Euro (netto).

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In diesem Modul der EEW werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung. Gegenstand der Förderung sind: 

  • Elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
  • Ventilatoren,
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung,
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern,
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen,
  • Frequenzumrichter.

Dabei gilt es technische Mindesantforderungen zu beachten. Dieses Modul und die technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW.

Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000,- Euro betragen. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Weitere Informationen

In Modul 4 der EEW werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen gefördert, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen, gefördert.

Förderfähig sind insbesondere: 

  • Prozess-und Verfahrensumstellungen die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierung von Produktionsprozessen wie z. B. Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen, der Austausch einzelner Komponenten sowie die energie- und ressourcenorientierte Optimierung der Prozessführung oder des Verfahrens; 
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht wie z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Verstromung von Abwärme (z. B. Organic Rankine Cycle Technologie (ORC)); 
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden;Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie z. B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme-oder Kältespeicherung;
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie-und Ressourcenverlusten im Produktionsprozesswie z. B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen oder die Vermeidung von Produktionsabfällen.

Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater.

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro (900 Euro für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).

Bei Antragstellung ist dem BAFA ein von einem zugelassenen Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen, für das das BAFA Formular zu verwenden ist. Entsprechende Expert*innen finden sich bspw. auf der Webseite: www.energie-effizienz-experten.de. Die Beratung muss für das beratene Unternehmen hersteller-, anbieter-, produkt-und vertriebsneutral sowie technologieoffen erfolgen.Sofern das antragstellende Unternehmen einen beim BAFA zugelassenen Energieberater im Angestelltenverhältnis beschäftigt oder für den angegebenen Standort über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie-oder Umweltmanagementsystem verfügt, kann das Einsparkonzept auch unternehmensintern erstellt werden. In diesem Fall ist mit dem Antrag der Nachweis einer gültigen ISO 50001 oder EMAS Zertifizierung einzureichen. Dieses Modul und die technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW.

Weitere Informationen

Diese Bundesförderung unterstützt Projekte in der energieintensiven Industrie, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren. Die geförderten Projekte sollen einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter haben sowie modellhaft auf andere Unternehmen übertragbar sein. Das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) mit Sitz in Cottbus ist mit der Projektdurchführung beauftragt. 
Gefördert werden Forschung und Entwicklung, Erprobung sowie Investitionen in Anlagen mit folgenden Schwerpunkten:

  • treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren,
  • innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung von fossilen Brennstoffen auf strombasierte Verfahren,
  • integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen,
  • alternative Produkte und dazugehörige Herstellungsverfahren und Anlagen,
  • Brückentechnologien. 

Gewährt wird ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – normalerweise 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Weitere Informationen

Die Förderung ist teil der bundesweiten Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz“ des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Ziel ist das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU ­attraktiver zu gestalten. Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU „Vorfahrt für den Mittelstand“ und übernimmt bis zu 50% der Kosten.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen sich den unten genannten Themenschwerpunkten zuordnen lassen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Eine ganzheitliche Betrachtung der angestrebten Nachhaltigkeitseffekte der Vorhaben wird erwartet. Wünschenswert ist eine belastbare Bilanzierung des Lebenszyklus der neu zu entwickelnden Prozesse bzw. Produkte im Rahmen der Vorhaben. Bei Bedarf kann innerhalb des Vorhabens auch ein normenspezifisches Kurzkonzept gefördert werden. 
Neben Energieeffizienz und Klimaschutz werden auch FuE Vorhaben im Bereich Rohstoffeffizienz, Erhaltung biologischer Vielfalt, nachhaltiges Wassermanagement und nachhaltiges Flächenmanagement gefördert. 

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungen können für Personal-, Reise- und Sachaufwand, für Auftragsvergaben sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen. 

Weitere Informationen

Ressourcen sparen

In Modul 4 der EEW werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen gefördert, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen, gefördert.

Förderfähig sind insbesondere: 

  • Prozess-und Verfahrensumstellungen die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierung von Produktionsprozessen wie z. B. Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen, der Austausch einzelner Komponenten sowie die energie- und ressourcenorientierte Optimierung der Prozessführung oder des Verfahrens; 
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht wie z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Verstromung von Abwärme (z. B. Organic Rankine Cycle Technologie (ORC)); 
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden;Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie z. B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme-oder Kältespeicherung;
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie-und Ressourcenverlusten im Produktionsprozesswie z. B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen oder die Vermeidung von Produktionsabfällen.

Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater.

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro (900 Euro für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).

Bei Antragstellung ist dem BAFA ein von einem zugelassenen Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen, für das das BAFA Formular zu verwenden ist. Entsprechende Expert*innen finden sich bspw. auf der Webseite: www.energie-effizienz-experten.de. Die Beratung muss für das beratene Unternehmen hersteller-, anbieter-, produkt-und vertriebsneutral sowie technologieoffen erfolgen.Sofern das antragstellende Unternehmen einen beim BAFA zugelassenen Energieberater im Angestelltenverhältnis beschäftigt oder für den angegebenen Standort über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie-oder Umweltmanagementsystem verfügt, kann das Einsparkonzept auch unternehmensintern erstellt werden. In diesem Fall ist mit dem Antrag der Nachweis einer gültigen ISO 50001 oder EMAS Zertifizierung einzureichen. Dieses Modul und die technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW.

Weitere Informationen

Diese Bundesförderung unterstützt Projekte in der energieintensiven Industrie, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren. Die geförderten Projekte sollen einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter haben sowie modellhaft auf andere Unternehmen übertragbar sein. Das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) mit Sitz in Cottbus ist mit der Projektdurchführung beauftragt. 
Gefördert werden Forschung und Entwicklung, Erprobung sowie Investitionen in Anlagen mit folgenden Schwerpunkten:

  • treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren,
  • innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung von fossilen Brennstoffen auf strombasierte Verfahren,
  • integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen,
  • alternative Produkte und dazugehörige Herstellungsverfahren und Anlagen,
  • Brückentechnologien. 

Gewährt wird ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – normalerweise 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Weitere Informationen

Erneuerbare Energien nutzen

Diese bundesweite Förderung über 1.200 bis 10.000 Euro mit Beratung und Energieaudit ist für alle Unternehmen geeignet und besteht aus drei Modulen:

  • Modul 1: Energieautdit DIN EN 16247 fördert Energieaudits, wobei das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage analysiert wird und entsprechende Möglichkeiten zur Energieeinsparung quantifiziert werden.
  • Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 fördert Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau zu Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
  • Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung zielt auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie

Für die Durchführung der Beratung haben Sie 12 Monate Zeit. Nach Abschluss der Beratung müssen Sie innerhalb von drei Monaten die entsprechenden Verwendungsnachweisunterlagen einreichen. Dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

Weitere Informationen 

In diesem Modul der EEW werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung. Gegenstand der Förderung sind: 

  • Elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
  • Ventilatoren,
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung,
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern,
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen,
  • Frequenzumrichter.

Dabei gilt es technische Mindesantforderungen zu beachten. Dieses Modul und die technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW.

Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000,- Euro betragen. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Weitere Informationen

Im Rahmen dieses Moduls des EEW werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen gefördert, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird. Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere:

  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen,
  • Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren, notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (z.B. Fundament oder Einhausung),
  • die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.

Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für: Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie Installations- und Montagekosten.
Nicht förderfähig sind: Investitionen in ergänzende Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger, Kosten für Versicherungen, notwendige Prüfungen, Gutachten und Genehmigungen sowie Maßnahmen für erforderliche Verbesserungen der Statik am und im Gebäude.
Dieses Modul und die technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW.

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Weitere Informationen

Förderprogramm klimafreundlicher Neubau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung, die ab 1. März 2023 startet. Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Die Gebäude zeichnen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus. Damit leistet diese Förderung einen Beitrag für den Klimaschutz und für die Einhaltung der nationalen Klimaziele. 

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.

Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen. Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm "Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse" der BEG des BMWK weiterläuft.

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Betriebliche Mobilität

Für die Anschaffung oder das Leasing eines gelisteten förderfähigen Elektrofahrzeugs (Batterie/Hybrid/Brennstoffzelle) kann der sogenannte Umweltbonus beantragt werden, welcher derzeit max. 6.000 EUR je Fahrzeug beträgt.

Eine Richtlinienänderung von Oktober 2020 besagt, dass alle Plug-In-Hybride, deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm übersteigt und die eine rein elektrische Reichweite von weniger als 60 Kilometern aufweisen, ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr förderfähig sind. Außerdem gibt es eine  Innovationsprämie, mit der der Bundesanteil an der Förderung verdoppelt wird. Von der Innovationsprämie profitieren Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden sowie Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Mit der neuen Richtlinie wird beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

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Zur Umstellung kommunaler und gewerblicher Flotten auf alternative Antriebe gibt es seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) eine gesonderte "Förderrichtlinie Elektromobilität". Im Rahmen des Förderprogramms wird der Erwerb von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur bezuschusst. Die Antragstellung kann nach Veröffentlichung entsprechender Förderaufrufe erfolgen. Eine Kombination mit dem Umweltbonus des BAFA ist zusätzlich möglich! Das Programm ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Zur Umsetzung der Förderangebote und -schwerpunkte sind regelmäßige Förderaufrufe vorgesehen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über den Infoservice der Programmgesellschaft NOW GmbH sowie dem Projektträger Jülich. Einen Überblick über die Förderprojekte finden Sie online im Projektfinder. 

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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge aller Unternehmen.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Hersteller von Ladevorrichtungen können die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen lassen. Sofern alle technischen Anforderungen erfüllt sind, werden die Produkte in die Liste der förderfähigen Ladevorrichtungen aufgenommen. 
Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an wirtschaftlich tätige Einheiten, d. h. Unternehmen, erfolgt im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie als De-minimis-Beihilfe.

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Im Rahmen des Bundesförderprogramms wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr mit max. 2.500 EUR gefördert. Das Programm löst die zum 28.02.2021 ausgelaufene Förderung von elektrisch angetriebenen Schwerlastfahrrädern im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie ab.

Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen: 

  • serienmäßig und fabrikneu sein,
  • jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen,
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Nicht förderfähig ist die Anschaffung von Lastenpedelecs und E‑Lastenanhängern, die für den Personentransport konzipiert sind (z.B. Rikschas) oder die für private Einsatzzwecke (z.B. Einkäufe, Arbeitswege) angeschafft werden sollen.

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Lieferkette

Die bundesweite Förderung von Transformationskonzepten in Modul 5 der EEW unterstützt Unternehmen mit bis zu 80.000 Euro je Konzept bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität. In Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskonzeptes kann zudem auch die Verlängerung des Zeitrahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ beantragt werden.

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), falls sich alle Standorte innerhalb Deutschlands befinden;
  • Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement);
  • mögliche weitere Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen. Dies betrifft auch die Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z.B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines sog. Gemeinsamen Konvoi-Verfahrens beraten werden);
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes. Es wird empfohlen, eine parallele Antragstellung im Modul 3 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) zu prüfen.

Transformationskonzepte werden nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) mit einer Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten. Die maximale Förderung ist auf 80.000 Euro je Konzept begrenzt.

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Förderprogramm klimafreundlicher Neubau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung, die ab 1. März 2023 startet. Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Die Gebäude zeichnen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus. Damit leistet diese Förderung einen Beitrag für den Klimaschutz und für die Einhaltung der nationalen Klimaziele. 

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.

Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen. Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm "Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse" der BEG des BMWK weiterläuft.

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